Pernpeintner Gelände

20. Januar 2020

Unsere Sicht der Dinge

Unsere Einwendungen richteten sich gegen die Behandlung des Antrages. Er widersprach unter anderem unserer Geschäftsordnung.

Maßgebend war aber, dass dieser Antrag nach unserer Auffassung u.a. aus folgenden Gründen nicht entscheidungsreif ist:

  1. Die Höhe der Abbruchkosten ist nicht bekannt.
  2. Sind erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen und wenn ja in welcher Höhe?
  3. Verlieren wir durch diese Maßnahme Fördermöglichkeiten/-gelder für die Entwicklung des Pernpeintner-Geländes?

Unserem Vorschlag, diese Sachverhalte unverzüglich d.h. in 3 - 6 Monaten abzuklären (in den letzten 5 Jahren ist dies leider nicht erfolgt) und anschließend eine gemeinsame, sachgerechte Entscheidung zu treffen, wurde leider nicht gefolgt. Nebenbei sei noch kurz angemerkt, dass der Beschluss auch rechtlich zu kritisieren ist. Dies kann/könnte allerdings bereits in der nächsten Sitzung durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss ausgeräumt werden.

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