Installation/Anbringen von Laien Defibrillatoren in/an öffentlichen Gebäuden

21. Juli 2021

In der Marktratssitzung vom 13.7.2021 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, in bzw. an öffentlichen Gebäuden sogenannte Laien Defibrillatoren anzubringen.
Begründet wurde der Antrag wie folgt:

Seit einigen Jahren trifft man insbesondere an öffentlichen Orten zunehmend auf sogenannte Laien Defibrillatoren. Diese befinden sich gut sichtbar und mit Hinweisschildern versehen an oder innerhalb von Gebäuden und stehen im Notfall den Ersthelfern – egal ob geschulten Personal oder ungeschulten Passanten – zur Verfügung.

Begriffsklärung: Laien Defibrillatoren sind Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED). Diese werden mittels zweier Elektroden mit dem menschlichen Körper verbunden und werten den jeweiligen Herzrhythmus aus. Insbesondere beim sogenannten Kammerflimmern retten sie Leben.

Medizinischer Hintergrund: Aus verschiedensten Gründen kann es im menschlichen Körper zu Herzrhythmusstörungen kommen. Eine der gefürchtetsten Störungen des Herzens hierbei ist das sogenannte Kammerflimmern, welches ohne unmittelbare Gegenmaßnahmen unweigerlich zum „plötzlichen Herztod“ führt. Ausgelöst werden kann es beispielsweise durch einen Herzinfarkt oder angeborene und bislang unentdeckte Herzfehler. Dabei kommt es durch eine Störung im Reizleitungssystem des Herzens zu unwillkürlichen Entladungen, welche inadäquate Herzmuskelbewegungen zur Folge haben, wodurch das Blut und somit der Sauerstoff nicht mehr effizient in den Kreislauf gelangt. Binnen kürzester Zeit setzt der Tod ein.

Ziele eines AEDs: Im Falle eines derartigen Notfalls zählt jede Sekunde. Die Wiederbelebung muss eingeleitet, der Notruf abgesetzt werden. Doch bis der Rettungsdienst verständigt und schließlich vor Ort ist vergeht wertvolle Zeit. Die Überlebenschancen eines Patienten mit Kammerflimmern (bzw. einem defibrillierbaren Rhythmus) liegt in den ersten 60 Sekunden bei rund 90 Prozent. Danach jedoch sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit pro weitere Minute um bis zu 10 Prozent. Der Nutzen öffentlich aufgestellter Defibrillatoren zur Laienbenutzung wird durch viele Studien zweifelsfrei belegt. Beispiel: Während des Sports, erleidet ein sonst gesunder Mensch plötzlich Kammerflimmern. Umgehend alarmieren Anwesende den Notruf über die 112. Dies dauert rund zwei Minuten. Bis dass das Rettungsmittel ausrückt, vergeht eine weitere Minute. Sollte kein HvO/First Responder mit alarmiert sein oder zur Verfügung stehen, vergehen oft nochmals 10 Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Somit sind mindestens rund 13-15 Minuten vergangen, bis Gegenmaßnahmen in Form einer Defibrillation eingeleitet werden. Die Notwendigkeit wurde uns deutlich vor Augen geführt, als bei der Fußball-Europa Meisterschaft im Spiel zwischen Finnland und Dänemark der Spieler Christian Eriksen mit Herzstillstand zusammengebrochen ist. Nach Angaben des Notarztes im EM-Stadion von Kopenhagen war er nach einem Elektroschock wieder bei Bewusstsein. Bereits nach wenigen Minuten Herzmassage sei der Spieler einmalig defibrilliert worden. Dies macht deutlich, dass es sinnvoll und lebenswichtig sein kann, in und für öffentliche Einrichtungen (Rathaus/Schule/Kiga/Sportgelände, wie Defibrillatoren als Erstversorgung zur Wiederbelebung bereit zu stellen.

Mündliche Ergänzungen erfolgten durch Dr. Kopfmüller

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